Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von gemischten Bauflächen östlich der Speller Straße in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Unter Berücksichtigung des obigen Abwägungsergebnisses wird der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung um das Grundstück „Speller Straße 10“, Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstück 176/12, eingekürzt. Er bezieht sich damit jetzt nur noch auf die Grundstücke Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstücke 172/17, 176/15, 176/17 (tlw.) und 653 östlich der Speller Straße bzw. nördlich der Straße „Am Rittersitz“ mit einer Gesamtgröße von rd. 1,2 ha.

 

c)  Ebenfalls vor dem Hintergrund der vorgenannten Abwägung wird die Art der baulichen Nutzung von einer gemischten Baufläche in eine gewerbliche Baufläche geändert.

 

d)  Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 53. Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr. G19030.1/01 der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 30.09.2019, ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landschaftsarchitekten Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.