Sitzung: 18.02.2021 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sodann beschließt der Samtgemeinderat einstimmig:
a)
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren
betreffend die Darstellung von gemischten Bauflächen östlich der Speller Straße
in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender
Abwägung Stellung genommen.
b)
Unter
Berücksichtigung des obigen Abwägungsergebnisses wird der Geltungsbereich
dieser Flächennutzungsplanänderung um das Grundstück „Speller Straße 10“,
Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstück 176/12, eingekürzt. Er bezieht sich damit
jetzt nur noch auf die Grundstücke Gemarkung Beesten, Flur 11, Flurstücke
172/17, 176/15, 176/17 (tlw.) und 653 östlich der Speller Straße bzw. nördlich
der Straße „Am Rittersitz“ mit einer Gesamtgröße von rd. 1,2 ha.
c)
Ebenfalls vor dem
Hintergrund der vorgenannten Abwägung wird die Art der baulichen Nutzung von
einer gemischten Baufläche in eine gewerbliche Baufläche geändert.
d)
Auf der Grundlage
des vorliegenden Entwurfs der 53. Flächennutzungsplanänderung sowie der
Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden
Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02 der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr. G19030.1/01
der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 30.09.2019,
ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des
Landschaftsarchitekten Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) ist nunmehr
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten
Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.