Sitzung: 18.02.2021 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig:
a) Zu den im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren
betreffend die Darstellung von Wohn- und gemischten Bauflächen zwischen der
Lünsfelder Straße und der Ostwier Straße in der Stadt Freren vorgebrachten
Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Auf der Grundlage des
vorliegenden Entwurfs der 54. Flächennutzungsplanänderung sowie der
Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden
Fachgutachten (geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des
Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 03.12.2020; Geruchsgutachten
des TÜV Nord, Hamburg, vom 18.12.2020; schalltechnischer Bericht der
Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 27.01.2021) ist nunmehr die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.