Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohn- und gemischten Bauflächen zwischen der Lünsfelder Straße und der Ostwier Straße in der Stadt Freren vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 54. Flächennutzungsplanänderung sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 03.12.2020; Geruchsgutachten des TÜV Nord, Hamburg, vom 18.12.2020; schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 27.01.2021) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.