Sitzung: 04.03.2021 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Das
vorliegende städtebauliche Planungskonzept zur „Steuerung und Abwicklung zukünftig
beantragter entprivilegierter Tierhaltungsanlagen in der Stadt Freren“ als
städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird
unter der Ergänzung in Kriterium Nr. 9 des Prüfkataloges, dass Keimgutachten
nur erforderlichenfalls vorzulegen sind, beschlossen. Es dient künftig als
Grundlage bzw. Orientierungsrahmen für Entscheidungen über städtebauliche
Entwicklungen in der Tierhaltung in Freren.