Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Stadt Freren mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:

 

Das vorliegende städtebauliche Planungskonzept zur „Steuerung und Abwicklung zukünftig beantragter entprivilegierter Tierhaltungsanlagen in der Stadt Freren“ als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird unter der Ergänzung in Kriterium Nr. 9 des Prüfkataloges, dass Keimgutachten nur erforderlichenfalls vorzulegen sind, beschlossen. Es dient künftig als Grundlage bzw. Orientierungsrahmen für Entscheidungen über städtebauliche Entwicklungen in der Tierhaltung in Freren.