Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Stadt Freren einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Für das in den beiliegenden Vorentwürfen dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 43 „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier Straße - Teil I“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen als allgemeines Wohngebiet (WA) mit entsprechenden Verkehrsflächen zur Erschließung derselben im nordöstlichen Teil des Stadtkerns der Stadt Freren. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Freren, Flur 45, Flurstücke 58 (tlw.), 60/2, 60/6, 61 (tlw.) und 63 (tlw.). Er liegt östlich bzw. nördlich der Lünsfelder Straße und hat eine Gesamtgröße von rd. 2,29 ha.

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwürfe als Varianten A bis C nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.