Sitzung: 04.03.2021 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses
fasst der Rat der Stadt Freren einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Für das in den beiliegenden Vorentwürfen dargestellte
Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 43 „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier
Straße - Teil I“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck der
Bauleitplanung ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen als allgemeines
Wohngebiet (WA) mit entsprechenden Verkehrsflächen zur Erschließung derselben
im nordöstlichen Teil des Stadtkerns der Stadt Freren. Der Geltungsbereich
dieses Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Freren, Flur
45, Flurstücke 58 (tlw.), 60/2, 60/6, 61 (tlw.) und 63 (tlw.). Er liegt östlich
bzw. nördlich der Lünsfelder Straße und hat eine Gesamtgröße von rd. 2,29 ha.
b) Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen
(Vorentwürfe als Varianten A bis C nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.