Beschluss: ungeändert beschlossen

 Der Rat der Gemeinde Beesten beschließt bei einer Enthaltung folgendes:

 

a)    Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Gewerbegebiet östlich der Speller Straße“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)    Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs mit textlichen Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 26.09.2019; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Landschaftsarchitekten Michael Krüger, Lingen, vom 07.05.2021) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.