Sitzung: 18.05.2021 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Rat der Gemeinde Beesten beschließt bei einer Enthaltung folgendes:
a)
Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 27 „Gewerbegebiet östlich der Speller Straße“ vorgebrachten Anregungen wird
gemäß vorliegender Abwägung Stellung genommen.
b)
Auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs mit textlichen
Festsetzungen sowie der Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und der darüber
hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht der
Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten der Fides
Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 26.09.2019; spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Landschaftsarchitekten Michael Krüger,
Lingen, vom 07.05.2021) ist nunmehr die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel
hierzu sind die vorgenannten Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.