Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss sodann einstimmig, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohn- und gemischten Bauflächen zwischen der Lünsfelder Straße und der Ostwier Straße in der Stadt Freren vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und der Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros Biekötter, Ibbenbüren, vom 03.12.2020; Geruchsgutachten des TÜV Nord, Hamburg, in der Fassung vom 30.04.2021; schalltechnischer Bericht des Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 27.01.2021; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, 2021) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.