Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner letzten Sitzung einstimmig dem Rat der Samtgemeinde Freren empfohlen, per Umlaufbeschluss gemäß § 182 I, II Nr. 2 NKomVG die 53. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.

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Nach § 182 I, II Nr. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite oder eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 a I S. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt ist, auf Veranlassung des Samtgemeindebürgermeisters im Umlaufverfahren beschließen, wenn 4/5 der Ratsmitglieder (= 22 Ratsmitglieder) diesem Vorgehen zustimmen.

 

Die Beschlussvorlage mit Protokollauszug des Samtgemeindeausschusses vom 15.04.2021 sowie dem Auszug der Präsentation und dem Hinweis auf die Einsehbarkeit sämtlicher Unterlagen (Beschlussvorlage, Abwägung, Flächennutzungsplanänderung, Begründung inklusive Umweltbericht und auch aller Fachgutachten, im Ratsinformationssystem wurde allen Ratsmitgliedern per E-Mail vom 23.04.2021 zugestellt.

 

Bis zum 27.04.2021 erklärten alle 27 Ratsmitglieder ihre Zustimmung zu dem Verfahren, den Beschluss per Umlauf zu dem unter TOP 2 aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Damit wird festgestellt, dass der Beschluss des Samtgemeinderates in TOP 2 im Umlaufverfahren nach § 182 I, II Nr. 2 wirksam ist. Er ist sodann zu veröffentlichen.