Sitzung: 27.04.2021 Samtgemeinderat
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner letzten
Sitzung einstimmig dem Rat der Samtgemeinde Freren empfohlen, per
Umlaufbeschluss gemäß § 182 I, II Nr. 2 NKomVG die 53. Änderung des
Flächennutzungsplans zu beschließen.
,
Nach § 182 I, II Nr. 2 NKomVG kann der
Samtgemeinderat solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite oder
eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 a I S. 1 des
Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt
ist, auf Veranlassung des Samtgemeindebürgermeisters im Umlaufverfahren
beschließen, wenn 4/5 der Ratsmitglieder (= 22 Ratsmitglieder) diesem Vorgehen
zustimmen.
Die Beschlussvorlage mit Protokollauszug des
Samtgemeindeausschusses vom 15.04.2021 sowie dem Auszug der Präsentation und
dem Hinweis auf die Einsehbarkeit sämtlicher Unterlagen (Beschlussvorlage,
Abwägung, Flächennutzungsplanänderung, Begründung inklusive Umweltbericht und
auch aller Fachgutachten, im Ratsinformationssystem wurde allen Ratsmitgliedern
per E-Mail vom 23.04.2021 zugestellt.
Bis zum 27.04.2021 erklärten alle 27 Ratsmitglieder
ihre Zustimmung zu dem Verfahren, den Beschluss per Umlauf zu dem unter TOP 2
aufgeführten Beschluss zu fassen.
Damit wird festgestellt, dass der Beschluss des
Samtgemeinderates in TOP 2 im Umlaufverfahren nach § 182 I, II Nr. 2 wirksam
ist. Er ist sodann zu veröffentlichen.