Beschlussgemäß ist zum Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von gewerblichen Bauflächen östlich der Speller Straße in der Gemeinde Beesten mit Anschreiben vom 19.02.2021 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Parallel hierzu haben der Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und die darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr. G19030.1/01 der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 30.09.2019, ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landschaftsarchitekten Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) in der Zeit vom 01.03.2021 bis zum 01.04.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Von privater Seite liegen keine Einwendungen vor. Hingegen haben einige Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingereicht. Hierzu ist gemeinsam mit dem Stadtplaner Großpietsch, Lingen, der beigefügte Abwägungsvorschlag erstellt worden.

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen kann nunmehr der Feststellungsbeschluss gefasst werden.

 

Hierüber hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2021 beraten und dem Rat empfohlen per Umlaufbeschluss zu beschließen, da die nächste Sitzung laut Plan erst für den 15.07.2021 angesetzt ist und die 53. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich und herbeizuführen ist, damit die eingeleiteten Planungen inklusive der parallel aufgestellten Bauleitplanung der Gemeinde Beesten eilig zum Abschluss gebracht werden können.

 

 

Auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses fasste der Rat der Samtgemeinde Freren per Umlauf am 27.04.2021 sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

a)    Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von gewerblichen Bauflächen östlich der Speller Straße in der Gemeinde Beesten vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

 

b)    Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und der Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der darüber hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02 der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr. G19030.1/01 der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 30.09.2019, ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landschaftsarchitekten Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.