Sitzung: 27.04.2021 Samtgemeinderat
Beschlussgemäß
ist zum Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde
Freren betreffend die Darstellung von gewerblichen Bauflächen östlich der
Speller Straße in der Gemeinde Beesten mit Anschreiben vom 19.02.2021 die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Parallel hierzu haben der
Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht und die darüber
hinaus vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02
der Zech Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr.
G19030.1/01 der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom
30.09.2019, ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des
Landschaftsarchitekten Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) in der Zeit
vom 01.03.2021 bis zum 01.04.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Von
privater Seite liegen keine Einwendungen vor. Hingegen haben einige Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen eingereicht. Hierzu ist
gemeinsam mit dem Stadtplaner Großpietsch, Lingen, der beigefügte
Abwägungsvorschlag erstellt worden.
Auf
der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen kann nunmehr der
Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Hierüber
hat der Samtgemeindeausschuss in seiner Sitzung am 15.04.2021 beraten und dem
Rat empfohlen per Umlaufbeschluss zu beschließen, da die nächste Sitzung laut
Plan erst für den 15.07.2021 angesetzt ist und die 53. Änderung des Flächennutzungsplans
erforderlich und herbeizuführen ist, damit die eingeleiteten Planungen
inklusive der parallel aufgestellten Bauleitplanung der Gemeinde Beesten eilig
zum Abschluss gebracht werden können.
Auf
Empfehlung des Samtgemeindeausschusses fasste der Rat der Samtgemeinde Freren
per Umlauf am 27.04.2021 sodann einstimmig folgenden Beschluss:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und
der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 53. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von
gewerblichen Bauflächen östlich der Speller Straße in der Gemeinde Beesten
vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.
b) Die 53. Änderung des Flächennutzungsplans
der Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und der
Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der darüber hinaus
vorliegenden Fachgutachten (schalltechnischer Bericht Nr. LL14695.1/02 der Zech
Ingenieurgesellschaft, Lingen, vom 30.11.2020; Geruchsgutachten Nr. G19030.1/01
der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 30.09.2019,
ergänzt am 03.02.2021; artenschutzrechtliche Stellungnahme des Landschaftsarchitekten
Krüger, Lingen/Osnabrück, vom 10.02.2021) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6
BauGB dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.