Nach kurzer Aussprache nimmt der Schulausschuss die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis. Des Weiteren empfiehlt der Schulausschuss dem Samtgemeindeausschuss zu beschließen, für die künftige Verwendung der Erstattungsgelder des Landes keine Sonderposten zu bilden, um sich die Flexibilität beim Einsatz dieser Mittel zu bewahren.