Sitzung: 15.07.2021 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt
sodann einstimmig:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 54. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohn-
und gemischten Bauflächen zwischen der Lünsfelder Straße und der Ostwier Straße
in der Stadt Freren vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung
Stellung genommen.
b) Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und der
Abwägungen zu der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der darüber hinaus
vorliegenden Fachgutachten (geologische Kurzbeurteilung und Empfehlung des Sachverständigenbüros
Biekötter, Ibbenbüren, vom 03.12.2020; Geruchsgutachten des TÜV Nord, Hamburg, in
der Fassung vom 30.04.2021; schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft
Zech, Lingen, vom 27.01.2021; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des
Planungsbüros Stelzer, Freren, 2021) wird festgestellt. Sie ist gemäß § 6 BauGB
dem Landkreis Emsland zur Genehmigung vorzulegen.