Die Ratsmitglieder werden von Samtgemeindebürgermeister Ritz eindringlich auf die Ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und von ihm gemäß § 103 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.