Sitzung: 15.11.2021 Samtgemeinderat
Die Ratsmitglieder
werden von Samtgemeindebürgermeister Ritz eindringlich auf die Ihnen nach den
§§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und von ihm gemäß §
103 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG verpflichtet, ihre Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.