In öffentlicher Abstimmung wird sodann Ratsmitglied Achteresch einstimmig zum 1. stv. Samtgemeindebürgermeister berufen.

 

Bei der Wahl zum/zur 2. stv. Samtgemeindebürgermeister/in entfallen 16 Ja-Stimmen auf Ratsmitglied Schröder und 5 Ja-Stimmen auf Ratsmitglied Landgraf, so dass Ratsmitglied Schröder zum 2. stv. Samtgemeindebürgermeister berufen wird.