Sitzung: 15.11.2021 Samtgemeinderat
Sodann beschließen die Ratsmitglieder
nachstehende Beschlüsse:
Gem. § 71
beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig die Bildung der vorgenannten
Ausschüsse sowie die Zahl der Sitze nach § 71 Abs. 2 NKomVG.
Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Abgeordnete,
die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer
Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes
Mitglied eines Ausschusses sind.
Die Ausschussvorsitzenden werden nach § 71 Abs. 8
NKomVG berechnet und von den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen
bestimmt.
Die vorgeschlagenen Ausschussbesetzungen der
CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie die Besetzung von Grundmandaten durch
den Einzelwahlvorschlag FDP und den Einzelwahlvorschlag Grüne werden
einstimmig, wie in der Sach- und Rechtslage aufgelistet, beschlossen.