Sodann beschließen die Ratsmitglieder nachstehende Beschlüsse:

 

Gem. § 71 beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig die Bildung der vorgenannten Ausschüsse sowie die Zahl der Sitze nach § 71 Abs. 2 NKomVG.

 

Gemäß § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG können Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

Die Ausschussvorsitzenden werden nach § 71 Abs. 8 NKomVG berechnet und von den Fraktionen in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen bestimmt.

 

Die vorgeschlagenen Ausschussbesetzungen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie die Besetzung von Grundmandaten durch den Einzelwahlvorschlag FDP und den Einzelwahlvorschlag Grüne werden einstimmig, wie in der Sach- und Rechtslage aufgelistet, beschlossen.