Nachtrag: 18.11.2021
Sitzung: 15.11.2021 Samtgemeinderat
Ratsvorsitzende
Determann bittet Ratsmitglied Landgraf ihren Antrag zur Einführung einer
3-G-Regel zur Teilnahme an Sitzungen zu begründen.
Ratsmitglied Landgraf
hält es für wichtig, gerade auch bei den derzeit vorherrschenden Inzidenzen,
maximale gesundheitliche Sicherheit für alle Sitzungsteilnehmer, egal ob
geimpft, genesen oder auch ungeimpft, zu gewährleisten.
Aus der sich
anschließenden Diskussion bleibt Nachstehendes festzuhalten:
Grundsätzlich sei der
Antrag gut nachvollziehbar, einen entsprechenden Beschluss über die Einführung
der 3-G-Regel für die Teilnahme an Sitzungen anzustreben. Jedoch müsse die Öffentlichkeit
von Ratssitzungen und auch der Fachausschüsse gewahrt bleiben. Zu diesem Thema
lägen bereits unterschiedliche Gerichtsurteile vor, so dass sich ein
rechtssicherer Beschluss derzeit nicht fassen lasse.
Dem Vorschlag der
Verwaltung, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen,
wird nach weiterer Diskussion stattgegeben. Die Verwaltung wird sich
entsprechend kundig machen, ob es für einen solchen Beschluss eine
rechtssichere Grundlage gebe.
Des Weiteren teilt
Samtgemeindebürgermeister Ritz auf Nachfrage von Ratsmitglied Landgraf mit, dass
es für die kommenden Ratssitzungen keinen festen Tagungsraum gebe. Einige Sitzungen
hätten in der Vergangenheit in der Mensa der Franziskus-Demann-Schule stattgefunden,
aber auch die Dreifeldhalle wäre eine Option, wenn mit einer größeren Zuhörerschaft
zu rechnen sei.