Nachtrag: 18.11.2021

Ratsvorsitzende Determann bittet Ratsmitglied Landgraf ihren Antrag zur Einführung einer 3-G-Regel zur Teilnahme an Sitzungen zu begründen.

 

Ratsmitglied Landgraf hält es für wichtig, gerade auch bei den derzeit vorherrschenden Inzidenzen, maximale gesundheitliche Sicherheit für alle Sitzungsteilnehmer, egal ob geimpft, genesen oder auch ungeimpft, zu gewährleisten.

 

Aus der sich anschließenden Diskussion bleibt Nachstehendes festzuhalten:

 

Grundsätzlich sei der Antrag gut nachvollziehbar, einen entsprechenden Beschluss über die Einführung der 3-G-Regel für die Teilnahme an Sitzungen anzustreben. Jedoch müsse die Öffentlichkeit von Ratssitzungen und auch der Fachausschüsse gewahrt bleiben. Zu diesem Thema lägen bereits unterschiedliche Gerichtsurteile vor, so dass sich ein rechtssicherer Beschluss derzeit nicht fassen lasse.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen, wird nach weiterer Diskussion stattgegeben. Die Verwaltung wird sich entsprechend kundig machen, ob es für einen solchen Beschluss eine rechtssichere Grundlage gebe.

 

Des Weiteren teilt Samtgemeindebürgermeister Ritz auf Nachfrage von Ratsmitglied Landgraf mit, dass es für die kommenden Ratssitzungen keinen festen Tagungsraum gebe. Einige Sitzungen hätten in der Vergangenheit in der Mensa der Franziskus-Demann-Schule stattgefunden, aber auch die Dreifeldhalle wäre eine Option, wenn mit einer größeren Zuhörerschaft zu rechnen sei.