Sitzung: 10.02.2022 Samtgemeinderat
Die Ratsmitglieder Föcke und Kall, die nicht an der
konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates teilnehmen konnten, werden vor
Eintritt in die Tagesordnung von Samtgemeindebürgermeister Ritz eindringlich
auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen
und von ihm gemäß § 103 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten.