Sitzung: 03.03.2022 Samtgemeinderat
Im Samtgemeinderat besteht Einigkeit darüber, dass
es sich um ein sehr besonderes und ambitioniertes aber auch werthaltiges Projekt
handele.
Daher beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig
auf Vorschlag des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des
Samtgemeindeausschusses nachstehende Beschlüsse:
a)
Aufgrund des Antrages der Familie Lonnemann bzw. der Gemeinde Beesten
wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans
der Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die
Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Inklusionshof
Thelink“ und Grünflächen im Ortskern der Gemeinde Beesten. Der Geltungsbereich
umfasst das Areal des Grundstücks „Südring 2“, Gemarkung Beesten, Flur 9,
Flurstücke 261/17, 261/23, 268/4 und 385/5 zur Gesamtgröße von rd. 1,40 ha. Er
liegt zwischen dem Rotermannsweg und der Straße „Südring“ bzw. nördlich der
Bahnhofstraße (L 57).
b)
Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf,
Kurzerläuterung und immissionsschutztechnischer Bericht) sind zunächst die
frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.