Im Samtgemeinderat besteht Einigkeit darüber, dass es sich um ein sehr besonderes und ambitioniertes aber auch werthaltiges Projekt handele.

 

Daher beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren einstimmig auf Vorschlag des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses sowie des Samtgemeindeausschusses nachstehende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Familie Lonnemann bzw. der Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Inklusionshof Thelink“ und Grünflächen im Ortskern der Gemeinde Beesten. Der Geltungsbereich umfasst das Areal des Grundstücks „Südring 2“, Gemarkung Beesten, Flur 9, Flurstücke 261/17, 261/23, 268/4 und 385/5 zur Gesamtgröße von rd. 1,40 ha. Er liegt zwischen dem Rotermannsweg und der Straße „Südring“ bzw. nördlich der Bahnhofstraße (L 57).

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf, Kurzerläuterung und immissionsschutztechnischer Bericht) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.