Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Thuine

 

Mit Schreiben vom 16.02.2022 habe, so Samtgemeindebürgermeister Ritz, das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück mitgeteilt, dass sich auf die ausgeschriebene Schulleiterstelle an der Grundschule Thuine eine geeignete Kandidatin beworben habe. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 45 Abs. 1 NSchG habe die Samtgemeinde Freren mit Schreiben vom 23.02.2022 dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung mitgeteilt, dass gegen die Besetzung der Schulleiterstelle mit der Bewerberin keine Bedenken bestehen.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz informiert darüber, dass entgegen der bisherigen Ankündigung auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die Öffnung eines 2. Förderfensters des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, wie bereits im Verwaltungsbericht unter Punkt d) erwähnt, nicht erfolgen werde. Grund hierfür sei, dass im ersten Antragsfenster Ende 2020 rund 600 Anträge mit einem Volumen von rd. 100 Mio. Euro eingegangen seien, so dass diese bereits einen Großteil des zur Verfügung stehenden Programmvolumens binden. Ob und wann ein zweites Antragsfenster eröffnet werden könne, stehe derzeit nicht fest. Das bedeute, dass für die Grundschule Messingen somit derzeit kein Förderantrag für die Sanierung der Fenster gestellt werden könne und diese Maßnahme zunächst zurückzustellen sei.

 

Die Samtgemeinderatsmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.

 

 

12. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz gibt bekannt, dass die Gemeinde Thuine den Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich zum Silberesch“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen) zur Ausweisung von Wohnbauflächen aufgestellt habe. Der vorgenannte Bebauungsplan sei am 15.12.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 28/2021 bekanntgemacht worden und damit in Kraft getreten.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB sei der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren im Wege der Berichtigung anzupassen, worüber er hiermit den Rat in Kenntnis setze.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

 

 

13. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren

 

Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren auch aufgestellt oder geändert werden kann, bevor der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst worden sei. Dieser sei dann im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

Von dieser Möglichkeit habe die Gemeinde Beesten Gebrauch gemacht und den Bebauungsplan Nr. 28 „Zwischen Speller Straße und Bahnhofstraße – Teil II“ im beschleunigten Verfahren betreffend die Ausweisung neuer Wohnbauflächen gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen) aufgestellt habe. Der Rat der Gemeinde Beesten habe diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am 27.01.2022 als Satzung (§ 10 BauGB) beschlossen. Der Bebauungsplan sei am 15.02.2022 im Amtsblatt Nr. 9/2022 für den Landkreis Emsland bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren werde somit im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst und dies dem Landkreis Emsland entsprechend mitgeteilt.

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Ratsvorsitzende Determann um 20.10 Uhr die Sitzung.

 

 

 

 

 

 

Ratsvorsitzende                            Samtgemeindebürgermeister                             Protokollführerin