Sitzung: 03.03.2022 Samtgemeinderat
Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule
Thuine
Mit Schreiben vom
16.02.2022 habe, so Samtgemeindebürgermeister Ritz, das Regionale Landesamt für
Schule und Bildung Osnabrück mitgeteilt, dass sich auf die ausgeschriebene Schulleiterstelle
an der Grundschule Thuine eine geeignete Kandidatin beworben habe. Im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens gem. § 45 Abs. 1 NSchG habe die Samtgemeinde Freren
mit Schreiben vom 23.02.2022 dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung
mitgeteilt, dass gegen die Besetzung der Schulleiterstelle mit der Bewerberin
keine Bedenken bestehen.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Mitteilung zustimmend zur Kenntnis.
Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen
Einrichtungen“
Samtgemeindebürgermeister
Ritz informiert darüber, dass entgegen der bisherigen Ankündigung auf der
Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz, die Öffnung eines 2. Förderfensters des Förderprogramms
„Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, wie bereits im Verwaltungsbericht
unter Punkt d) erwähnt, nicht erfolgen werde. Grund hierfür sei, dass im ersten
Antragsfenster Ende 2020 rund 600 Anträge mit einem Volumen von rd. 100 Mio.
Euro eingegangen seien, so dass diese bereits einen Großteil des zur Verfügung
stehenden Programmvolumens binden. Ob und wann ein zweites Antragsfenster
eröffnet werden könne, stehe derzeit nicht fest. Das bedeute, dass für die Grundschule
Messingen somit derzeit kein Förderantrag für die Sanierung der Fenster
gestellt werden könne und diese Maßnahme zunächst zurückzustellen sei.
Die
Samtgemeinderatsmitglieder nehmen die Information zur Kenntnis.
12. Berichtigung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren
Samtgemeindebürgermeister
Ritz gibt bekannt, dass die Gemeinde Thuine den Bebauungsplan Nr. 27 „Südlich
zum Silberesch“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 i.V.m § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen) zur
Ausweisung von Wohnbauflächen aufgestellt habe. Der vorgenannte Bebauungsplan
sei am 15.12.2021 im Amtsblatt für den Landkreis Emsland Nr. 28/2021
bekanntgemacht worden und damit in Kraft getreten.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
2 BauGB sei der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren im Wege der
Berichtigung anzupassen, worüber er hiermit den Rat in Kenntnis setze.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Information zur Kenntnis.
13. Berichtigung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren
Samtgemeindebürgermeister
Ritz teilt mit, dass ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des
Flächennutzungsplans abweicht, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im beschleunigten
Verfahren auch aufgestellt oder geändert werden kann, bevor der
Flächennutzungsplan entsprechend angepasst worden sei. Dieser sei dann im Wege
der Berichtigung anzupassen.
Von dieser Möglichkeit
habe die Gemeinde Beesten Gebrauch gemacht und den Bebauungsplan Nr. 28
„Zwischen Speller Straße und Bahnhofstraße – Teil II“ im beschleunigten Verfahren
betreffend die Ausweisung neuer Wohnbauflächen gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a
BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen) aufgestellt habe. Der Rat der Gemeinde Beesten habe
diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am 27.01.2022 als Satzung (§ 10 BauGB)
beschlossen. Der Bebauungsplan sei am 15.02.2022 im Amtsblatt Nr. 9/2022 für
den Landkreis Emsland bekannt gemacht worden und damit in Kraft getreten. Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Freren werde somit im Wege der Berichtigung
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst und dies dem Landkreis Emsland entsprechend
mitgeteilt.
Der Samtgemeinderat
nimmt die Information zur Kenntnis.
Nachdem keine weiteren
Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt Ratsvorsitzende Determann um 20.10 Uhr
die Sitzung.
Ratsvorsitzende Samtgemeindebürgermeister Protokollführerin