Sitzung: 03.03.2022 Samtgemeinderat
Der Rat der
Samtgemeinde Freren beschließt sodann auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses
bei einer Gegenstimme, nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm
und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022:
§ 1
Der Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf.................................................................... 7.550.200 Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 7.873.400
Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf.................................................................. 1.800
Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 800
Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................. 7.238.100
Euro
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............................ 7.449.500
Euro
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 601.800 Euro
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf......................................... 2.580.600
Euro
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf...................................... 1.800.000
Euro
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 330.400
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 9.639.900
Euro
- der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes......................................................... 10.360.500
Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.800.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird auf 470.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag,
bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 Euro
festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf 32,0 v.H. der
Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als
unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende
Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1
NKomVG 200.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2
NKomVG 75.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 30.000,00
Euro
d)
§ 12 I KomHKVO 50.000,00
Euro
e)
§ 19 IV I KomHKVO 10.000,00
Euro
f) für Rückstellungen und Abgrenzungen 500,00
Euro