Die in der Sitzung des Samtgemeinderates am 10.02.2022 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Freren ab dem 01.03.2022 berufene Frau Kretschmer wird von Samtgemeindebürgermeister Ritz eindringlich auf die ihr nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und von ihm gemäß § 103 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.