Sitzung: 03.03.2022 Samtgemeinderat
Die in der Sitzung des Samtgemeinderates am 10.02.2022
zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Freren ab dem
01.03.2022 berufene Frau Kretschmer wird von Samtgemeindebürgermeister Ritz
eindringlich auf die ihr nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG obliegenden Pflichten
hingewiesen und von ihm gemäß § 103 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 43 NKomVG
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten.