Sitzung: 15.11.2022 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
a)
Korridor B
Mit Schreiben vom 26.10.2022 hat die Bundesnetzagentur in Bonn zur
ersten Antragskonferenz für die Planungen zum Stromnetzausbau Korridor B der
Amprion GmbH eingeladen. Für das Vorhaben 48 des Bundesbedarfsplangesetzes von
Heide West bis Polsum betreffend den Abschnitt Süd 1 von Steinfurt bis Borken
findet diese am 22.11.2022 um 9.00 Uhr im Haus der Bürger in Steinfurt statt.
Weil der Abschnitt in der Vorzugstrasse bis an die Grenze Freren/Beesten und
mit der Alternativstrecke bis nach Thuine reicht, ist auch die Samtgemeinde
Freren mit den genannten Mitgliedsgemeinden hierzu eingeladen worden. In der
Antragskonferenz werden Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden
Bundesfachplanung erörtert. Ziel ist insbesondere zu besprechen, inwieweit eine
Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt
werden kann und welche Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen sind.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Veranstaltung legt die
Bundesnetzagentur im Anschluss den Untersuchungsrahmen für die
Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der von Amprion
einzureichenden Unterlagen. Nach Eingang derselben findet die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der BürgerInnen durch die Bundesnetzagentur
statt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis.
Ausschussmitglied Nosthoff bittet darum, den Hinweis an Amprion zu
geben, dass es wohl zwischen Lingen, Schapen und dem militärischen Flughafen in
Dreierwalde eine Ölleitung gebe, die der Versorgung diene und bei den Planungen
berücksichtigt werden sollte.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Garmann teilt Bauamtsleiter Thünemann
mit, dass Vorzugstrasse und Alternativtrasse dazu dienen, dass man sich
Möglichkeiten zum Ausweichen vorbehält, um so auf jeden Fall den gesetzten
Zeitplan einzuhalten.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Funke teilt Bauamtsleiter Thünemann
mit, dass auch im Windpark Bardel Leitungen verlegt werden dürfen und diese
Räume dann aber nicht mehr für eine Überbauung zugelassen sind und daher nicht
für Erweiterungen oder ein Repowering des Windparks zur Verfügung stünden.