a)    Korridor B

 

Mit Schreiben vom 26.10.2022 hat die Bundesnetzagentur in Bonn zur ersten Antragskonferenz für die Planungen zum Stromnetzausbau Korridor B der Amprion GmbH eingeladen. Für das Vorhaben 48 des Bundesbedarfsplangesetzes von Heide West bis Polsum betreffend den Abschnitt Süd 1 von Steinfurt bis Borken findet diese am 22.11.2022 um 9.00 Uhr im Haus der Bürger in Steinfurt statt. Weil der Abschnitt in der Vorzugstrasse bis an die Grenze Freren/Beesten und mit der Alternativstrecke bis nach Thuine reicht, ist auch die Samtgemeinde Freren mit den genannten Mitgliedsgemeinden hierzu eingeladen worden. In der Antragskonferenz werden Gegenstand und Umfang der für die Trassenkorridore vorzunehmenden Bundesfachplanung erörtert. Ziel ist insbesondere zu besprechen, inwieweit eine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder hergestellt werden kann und welche Angaben in den Umweltbericht aufzunehmen sind.

 

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Veranstaltung legt die Bundesnetzagentur im Anschluss den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest und bestimmt den erforderlichen Inhalt der von Amprion einzureichenden Unterlagen. Nach Eingang derselben findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der BürgerInnen durch die Bundesnetzagentur statt.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Ausschussmitglied Nosthoff bittet darum, den Hinweis an Amprion zu geben, dass es wohl zwischen Lingen, Schapen und dem militärischen Flughafen in Dreierwalde eine Ölleitung gebe, die der Versorgung diene und bei den Planungen berücksichtigt werden sollte.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Garmann teilt Bauamtsleiter Thünemann mit, dass Vorzugstrasse und Alternativtrasse dazu dienen, dass man sich Möglichkeiten zum Ausweichen vorbehält, um so auf jeden Fall den gesetzten Zeitplan einzuhalten.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Funke teilt Bauamtsleiter Thünemann mit, dass auch im Windpark Bardel Leitungen verlegt werden dürfen und diese Räume dann aber nicht mehr für eine Überbauung zugelassen sind und daher nicht für Erweiterungen oder ein Repowering  des Windparks zur Verfügung stünden.