Sitzung: 20.06.2022 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Nach kurzer Beratung empfiehlt der Bau-, Planungs-
und Umweltausschuss dem Samtgemeindeausschuss sodann einstimmig, dem Rat der
Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Aufgrund des vorliegenden Antrages der Landwirte Reinhard und Dennis
Frericks, Messingen, sowie der Empfehlung der Gemeinde Messingen wird gem. § 2
Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der
Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die
Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ sowie
einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erschließung derselben. Der
Geltungsbereich liegt südlich der Frerener Straße in der Gemeinde Messingen und
bezieht sich auf die Flurstücke 58 (tlw.), 69 (tlw.), 70 (tlw.), 82 und 85
(tlw.), Flur 33, Gemarkung Messingen zur Gesamtgröße von rd. 7,5 ha.
b)
Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 56.
Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren nebst Kurzerläuterung
und Fachgutachten (immissionsschutztechnischer Bericht der Fides
Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 26.04.2022; spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
05.05.2022)) sind zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit erneut
vorzulegen.