Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss dem Samtgemeindeausschuss sodann einstimmig, dem Rat der Samtgemeinde Freren vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Aufgrund des vorliegenden Antrages der Landwirte Reinhard und Dennis Frericks, Messingen, sowie der Empfehlung der Gemeinde Messingen wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Tierhaltung“ sowie einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erschließung derselben. Der Geltungsbereich liegt südlich der Frerener Straße in der Gemeinde Messingen und bezieht sich auf die Flurstücke 58 (tlw.), 69 (tlw.), 70 (tlw.), 82 und 85 (tlw.), Flur 33, Gemarkung Messingen zur Gesamtgröße von rd. 7,5 ha.

 

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren nebst Kurzerläuterung und Fachgutachten (immissionsschutztechnischer Bericht der Fides Immissionsschutz & Umweltgutachter GmbH, Lingen, vom 26.04.2022; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 05.05.2022)) sind zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.