Nach kurzer Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)   Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von Wohnbauflächen für den Bereich nordwestlich der Baugebiete „Junkernstraße I und II“ zwischen der Speller Straße und der Straße „Leenken-Welp“ auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages beschlossen.

 

b)   Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005 beauftragt.

 

c)   Zu der Planänderung ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.