Sitzung: 11.10.2005 Samtgemeinderat
Nach kurzer Beratung fasst
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 32. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von
Wohnbauflächen für den Bereich nordwestlich der Baugebiete „Junkernstraße I und
II“ zwischen der Speller Straße und der Straße „Leenken-Welp“ auf der Grundlage
des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages beschlossen.
b) Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer,
Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005
beauftragt.
c) Zu der Planänderung ist die frühzeitige Beteiligung
der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die
Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.