Nach Beratung fasst der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindesausschusses einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Aufgrund des Antrages der Gemeinde Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren zum Zwecke der Darstellung von Wohnbauflächen für den Bereich westlich des Baugebietes „Westlich der Kirchstraße“ bzw. südwestlich der Pfarrer-Gockel-Straße auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages beschlossen.

 

b)  Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005 beauftragt.

 

c)  Zu der Planänderung ist zunächst die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit den Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.