Sitzung: 11.10.2005 Samtgemeinderat
Nach Beratung fasst
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindesausschusses einstimmig
folgende Beschlüsse:
a) Aufgrund des
Antrages der Gemeinde Andervenne wird gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die
Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren
zum Zwecke der Darstellung von Wohnbauflächen für den Bereich westlich des
Baugebietes „Westlich der Kirchstraße“ bzw. südwestlich der
Pfarrer-Gockel-Straße auf der Grundlage des vorliegenden Abgrenzungsvorschlages
beschlossen.
b) Mit der
Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des
vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005 beauftragt.
c) Zu der
Planänderung ist zunächst die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit den
Gremien zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.