Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)  Für das im Kartenausschnitt dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 6 „Westlich der Straße Up’n Eschke“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel und Zweck ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Größe von rd. 1 ha südwestlich der Pfarrer-Gockel-Straße und westlich der Straße „Up’n Eschke“ im Anschluss an das vorhandene Wohnbaugebiet „Westlich der Kirchstraße“.

b)  Mit der Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005 über 2.582,16 € inkl. Mehrwertsteuer beauftragt.

c)  Zu der beabsichtigen Planung ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit dem Rat der Gemeinde zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.

d)  Die Samtgemeinde Freren wird gebeten, parallel zur Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplans auch den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und hiermit ebenfalls das Planungsbüro Stelzer, Freren, zu beauftragen.