Sitzung: 10.10.2005 Gemeinderat Andervenne
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung
beschließt der Rat der Gemeinde Andervenne einstimmig, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) Für das im Kartenausschnitt
dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 6 „Westlich der Straße Up’n
Eschke“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel und Zweck ist die
Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur Größe von rd. 1 ha südwestlich der
Pfarrer-Gockel-Straße und westlich der Straße „Up’n Eschke“ im Anschluss an das
vorhandene Wohnbaugebiet „Westlich der Kirchstraße“.
b) Mit der
Planaufstellung wird das Planungsbüro Stelzer, Freren, auf der Grundlage des
vorliegenden Honorarangebotes vom 12.08.2005 über 2.582,16 € inkl.
Mehrwertsteuer beauftragt.
c) Zu der
beabsichtigen Planung ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit dem Rat
der Gemeinde zur weiteren Beratung wieder vorzulegen.
d) Die
Samtgemeinde Freren wird gebeten, parallel zur Aufstellung des vorgenannten
Bebauungsplans auch den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und hiermit
ebenfalls das Planungsbüro Stelzer, Freren, zu beauftragen.
