Einstimmig empfiehlt der Schulausschuss dem Samtgemeindeausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Die Budgets werden ab dem Haushaltsjahr 2023 den Schulen in der neu berechneten Höhe zu Verfügung gestellt. Die Mittel sind entsprechend im Haushalt einzuplanen. Die Höhe des Budgets ist bei einer Änderung der Berechnungsgrundlagen um mindestens 15 % entsprechend anzupassen und in spätestens vier Jahren insgesamt erneut zu überprüfen.