Der Samtgemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig:

 

a)    Das Satzungsrecht für die Schmutzwasserbeseitigung wird gem. § 4 Abs. 1 Nds. AGWVG zum 01.01.2023 auf den Wasserverband Lingener Land übertragen.

b)    Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrages mit dem Wasserverband Lingener Land wird zugestimmt.