Sitzung: 24.11.2022 Samtgemeinderat
Der Samtgemeinderat beschließt nach kurzer Beratung einstimmig:
a)
Das Satzungsrecht für die Schmutzwasserbeseitigung wird gem. § 4 Abs. 1
Nds. AGWVG zum 01.01.2023 auf den Wasserverband Lingener Land übertragen.
b)
Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Vertrages mit dem Wasserverband
Lingener Land wird zugestimmt.