Bauamtsleiter Thünemann erläutert anhand der Beschlussvorlage V/48/2022 eingehend die Sach- und Rechtslage.

 

Falls bis zur Haushaltsberatung noch keine Kostenansätze bekannt sind, wird vorgeschlagen, zunächst einen Betrag von 150.000 Euro und einen Zuschuss in Höhe von 25 % = 37.500 Euro (über ZUG aus der Kommunalrichtlinie – Bundesmittel) im Haushalt 2023 einzustellen.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss sodann einstimmig, den Sachstandsbericht zur weiteren Sanierung der Innenbeleuchtung mit Umstellung auf LED in kommunalen Gebäuden zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Sobald die Ergebnisse des Ingenieurbüros Zumsande vorliegen, sind sie zunächst im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss zu beraten. Das Projekt ist im Haushalt 2023 entsprechend einzuplanen.