Der Rat der Gemeinde Thuine fasst schließlich einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)    Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 werden in der Form nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellt,

b)    der vorgenannten Ergebnisverwendung wird zugestimmt,

c)    und dem Bürgermeister der Gemeinde Thuine wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlos Entlastung erteilt.