Sitzung: 14.12.2022 Gemeinderat Messingen
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Der Rat der Gemeinde Messingen fasst einstimmig
folgende Beschlüsse:
a)
Die
Jahresabschlüsse 2012 und 2013 werden in der Form nach Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt festgestellt,
b)
der vorgenannten
Ergebnisverwendung wird zugestimmt,
c)
und dem
Bürgermeister der Gemeinde Messingen wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlos
Entlastung erteilt.