Beschluss: ungeändert beschlossen

 Der Rat der Gemeinde Beesten beschließt einstimmig folgendes:

a)    Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 werden in der Form nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellt,

b)    der vorgenannten Ergebnisverwendung wird zugestimmt,

c)    und dem Bürgermeister der Gemeinde Beesten wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlos Entlastung erteilt.