Sitzung: 13.12.2022 Gemeinderat Beesten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Gemeinde Beesten fasst
einstimmig folgende Beschlüsse:
a)
Für das in den vorliegenden Übersichtsplänen dargestellte Gebiet wird
gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Östlich der
Speller Straße - Teil III“ beschlossen. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist
die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen als allgemeines Wohnbaugebiet (WA) mit
entsprechenden Verkehrsflächen zur Erschließung derselben südlich des Ortskerns
der Gemeinde Beesten. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans hat eine Größe
von rd. 2,7 ha und bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Beesten, Flur 11,
Flurstücke 169/8 und 172/25. Er liegt südlich der Straße „Am Rittersitz“,
westlich des Straßenzuges „An der Gräfte“ und östlich der Speller Straße (K
304). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
(Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
b)
Es wird festgestellt, dass die max. zulässige Grundfläche (überbaubare
Fläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO) von 10.000 m² durch den vorgenannten
Bebauungsplan unterschritten wird. Auch die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, wird
nicht vorbereitet oder begründet, noch bestehen Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter oder
dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 BImSchG zu beachten sind. Die
Bauleitplanung kann demnach im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b
BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) durchgeführt werden.