Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Der Rat der Gemeinde Messingen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

a)  Für das im vorliegenden städtebaulichen Entwurfskonzept dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Gewerbegebiet West - Teil III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen nordwestlich des vorhandenen Gewerbegebietes im Westen der Gemeinde Messingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke Gemarkung Brümsel, Flur 12, Flurstücke 17/1 und 18/2 sowie 19/5 (tlw.), 19/7 (tlw.), 19/9 und 19/12 (tlw.) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet West - Erweiterung“. Das Plangebiet liegt südlich der Lingener Straße (L 57) und westlich der Straße „Am Alten Kamp“ bzw. des bestehenden Gewerbegebietes „West - Erweiterung“ und hat eine Gesamtgröße von rd. 1,62 ha.

 

b)  Den Auftragserteilungen an die Krüger Landschaftsarchitekten aus Lingen, die Gladen Ingenieure aus Spelle, die Zech Ingenieurgesellschaft aus Lingen und das Sachverständigenbüro Biekötter aus Ibbenbüren von zusammen 17.407,04 € (brutto) wird nachträglich zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt 2023 einzuplanen.

 

c)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (städtebaulichen Entwurfskonzept nebst Erläuterungen) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.