Sitzung: 14.12.2022 Gemeinderat Messingen
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Der Rat der Gemeinde Messingen fasst einstimmig folgende Beschlüsse:
a)
Für das im
vorliegenden städtebaulichen Entwurfskonzept dargestellte Gebiet wird der Bebauungsplan
Nr. 17 „Gewerbegebiet West - Teil III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Ziel
und Zweck des Bauleitplanverfahrens ist die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen
nordwestlich des vorhandenen Gewerbegebietes im Westen der Gemeinde Messingen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bezieht sich auf die Grundstücke
Gemarkung Brümsel, Flur 12, Flurstücke 17/1 und 18/2 sowie 19/5 (tlw.), 19/7
(tlw.), 19/9 und 19/12 (tlw.) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet
West - Erweiterung“. Das Plangebiet liegt südlich der Lingener Straße (L 57)
und westlich der Straße „Am Alten Kamp“ bzw. des bestehenden Gewerbegebietes
„West - Erweiterung“ und hat eine Gesamtgröße von rd. 1,62 ha.
b)
Den
Auftragserteilungen an die Krüger Landschaftsarchitekten aus Lingen, die Gladen
Ingenieure aus Spelle, die Zech Ingenieurgesellschaft aus Lingen und das
Sachverständigenbüro Biekötter aus Ibbenbüren von zusammen 17.407,04 € (brutto)
wird nachträglich zugestimmt. Die Mittel sind im Haushalt 2023 einzuplanen.
c)
Auf der Grundlage
der vorliegenden Planunterlagen (städtebaulichen Entwurfskonzept nebst Erläuterungen)
sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit wieder vorzulegen.