Sitzung: 11.10.2005 Samtgemeinderat
a) Samtgemeindebürgermeister
Ritz teilt mit, dass zur Beseitigung von Einbruchschäden an der Grundschule
Messingen bei der Haushaltsstelle 21040.50000 „Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.900 €
entstanden ist. Diese Mehrausgabe kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
„Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt werden.
Der Samtgemeinderat stimmt der erheblichen
überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.
b) Samtgemeindebürgermeister
Ritz teilt mit, dass zur Beseitigung von Einbruchschäden an der Grundschule
Andervenne eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000 € bei der
Haushaltsstelle 21010.50000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen“ erforderlich war. Die Mehrausgabe kann ebenfalls durch eine
Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle „Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt
werden.
Der Samtgemeinderat stimmt der erheblichen
überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.
c) Zur Beseitigung
von Einbruchschäden an der Grundschule Thuine ist eine unerhebliche
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000 € bei der Haushaltsstelle 21050.50000
„Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ entstanden. Die
Mehrausgabe ist ebenfalls durch eine Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle
„Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt.
Der Samtgemeinderat nimmt diese
unerhebliche Mehrausgabe in Höhe von 1.000 € zur Kenntnis.
d) Bei der
Haushaltsstelle 00000.63000 „Ehrungen“ wird eine unerhebliche überplanmäßige
Ausgabe für unvorhersehbare Nachrufe, Kranz-, Blumen- und Geldspenden in Höhe
von 1.000 € erforderlich. Diese Mehrausgabe kann durch Einsparungen bei der
Haushaltsstelle 00000.65400 „Dienstreisen, Reisekostenvergütungen“ gedeckt
werden.
Der Samtgemeinderat nimmt diese
unerhebliche Mehrausgabe in Höhe von 1.000 €
zur Kenntnis.
e) Bei der
Haushaltsstelle 29000.63900 „Kosten der Schülerbeförderung“ wird durch
zusätzliche Anträge auf Fahrkostenerstattungen von Schülern der Antoniusschule
in Thuine eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500 €
erforderlich. Die Mehrausgabe wird durch Erstattungen vom Landkreis Emsland
gedeckt.
Der Samtgemeinderat nimmt diese
unerhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500 € zur Kenntnis.