a) Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass zur Beseitigung von Einbruchschäden an der Grundschule Messingen bei der Haushaltsstelle 21040.50000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.900 € entstanden ist. Diese Mehrausgabe kann durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle „Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt werden.

 

Der Samtgemeinderat stimmt der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.

 

 

b) Samtgemeindebürgermeister Ritz teilt mit, dass zur Beseitigung von Einbruchschäden an der Grundschule Andervenne eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.000 € bei der Haushaltsstelle 21010.50000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ erforderlich war. Die Mehrausgabe kann ebenfalls durch eine Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle „Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt werden.

 

Der Samtgemeinderat stimmt der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe einstimmig zu.

 

 

c) Zur Beseitigung von Einbruchschäden an der Grundschule Thuine ist eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.000 € bei der Haushaltsstelle 21050.50000 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ entstanden. Die Mehrausgabe ist ebenfalls durch eine Mehreinnahme bei der Haushaltsstelle „Erstattungen für Schadensfälle“ gedeckt.

 

Der Samtgemeinderat nimmt diese unerhebliche Mehrausgabe in Höhe von 1.000 € zur Kenntnis.

 

 

d) Bei der Haushaltsstelle 00000.63000 „Ehrungen“ wird eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe für unvorhersehbare Nachrufe, Kranz-, Blumen- und Geldspenden in Höhe von 1.000 € erforderlich. Diese Mehrausgabe kann durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 00000.65400 „Dienstreisen, Reisekostenvergütungen“ gedeckt werden.

 

Der Samtgemeinderat nimmt diese unerhebliche Mehrausgabe in Höhe von 1.000 €  zur Kenntnis.

 

 

e) Bei der Haushaltsstelle 29000.63900 „Kosten der Schülerbeförderung“ wird durch zusätzliche Anträge auf Fahrkostenerstattungen von Schülern der Antoniusschule in Thuine eine unerhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500 € erforderlich. Die Mehrausgabe wird durch Erstattungen vom Landkreis Emsland gedeckt.

 

Der Samtgemeinderat nimmt diese unerhebliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.500 €  zur Kenntnis.