Sitzung: 01.12.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach weiterer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig
die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005.
§ 1
Mit dem I.
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht
vermindert u. damit der Gesamtbetrag
um um des
Haushaltsplanes einschl. des
Nachtrages gegenüber nunmehr bisher festgesetzt auf
Euro Euro Euro Euro
a)
im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 71.500 - 4.126.000 4.197.500
die Ausgaben - 22.600 4.749.181 4.726.581
b)
im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen 19.300 - 1.611.700 1.631.000
die Ausgaben 19.300
- 1.611.700 1.631.000
§ 2
Der Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmassnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 35.900 € um 100 € erhöht und damit auf 36.000 € neu
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu
dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen
Höchstbetrag nicht verändert.
§ 5
Der Hebesatz der
Samtgemeindeumlage wird nicht geändert.