Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat der Stadt Freren fasst sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)  Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet nebst zusätzlicher öffentlicher Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 „Kindertagesstätte Oststraße“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung genommen.

b)  Der Bebauungsplan Nr. 46 „Kindertagesstätte Oststraße“ mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom 28.08.2023, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.