Sitzung: 19.10.2023 Stadtrat Freren
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt
Freren fasst sodann einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Veröffentlichung im Internet nebst
zusätzlicher öffentlicher Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46 „Kindertagesstätte
Oststraße“ vorgebrachten Anregungen wird gemäß beiliegender Abwägung Stellung
genommen.
b) Der Bebauungsplan Nr. 46 „Kindertagesstätte Oststraße“
mit textlichen Festsetzungen, der Begründung und der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung des Planungsbüros Stelzer, Freren, vom
28.08.2023, wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
