Sitzung: 07.12.2023 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Auf Vorschlag des
Samtgemeindeausschusses beschließt der Rat der Samtgemeinde Freren mit 19 Ja
und 4 Nein-Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Investitionsprogramm
und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024:
§
1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 8.814.900
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 9.202.600
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf................................................................ 25.800
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf................................................... 17.800
Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf....................... 8.469.000 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf...................... 8.606.800 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................. 454.600
Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf......................................... 1.520.000
Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf...................................... 1.065.000
Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf........................................ 304.300
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................................ 9.988.600
Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes......................................................... 10.431.100
Euro
§ 2
Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.065.000
Euro veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 Euro
festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 1.410.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Der
Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf 32,0 v.H.
der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne der nachstehenden
Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a)
§ 115 II Nr. 1
NKomVG 250.000,00
Euro
b)
§ 115 II Nr. 2
NKomVG 100.000,00
Euro
c)
§ 117 I 2 NKomVG 50.000,00
Euro
Ferner sind Beträge [unbegrenzt] als unerheblich
anzusehen, die der Verrechnung zwischen den Produkten/Leistungen dienen,
-
die
wirtschaftlich durchlaufend sind,
-
die der
Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
-
die für
abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
d)
§ 12 I KomHKVO 100.000,00
Euro
e)
§ 19 IV 1 KomHKVO 10.000,00
Euro
f)
für
Rückstellungen 30.000,00
Euro
g)
für Abgrenzungen 1.000,00
Euro
Eine Abgrenzung bei regelmäßig wiederkehrenden
Geschäftsvorfällen [Energiekosten, Umlagen, Konzessionen, Steuern, u.ä.]
unterbleibt, sofern es sich nicht um eine außergewöhnliche Abweichung handelt.