Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach eingehender Beratung beschließt der Rat der Gemeinde Beesten einstimmig die nachstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 nebst Investitionsprogramm und Stellenplan:

 

§  1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf....................................................... 3.148.600 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf.......................................... 3.698.200 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf............................................................. 0 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf............................................... 0 Euro

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit............ 3.025.500 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.......... 3.433.300 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf.......................... 1.229.600 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf......................... 2.536.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf..................... 1.000.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf.......................... 65.000 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes............................................ 5.255.100 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes........................................... 6.034.300 Euro

 

 

§  2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.

 

 

§  3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 965.000,00 Euro festgesetzt.

 

§  4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 504.000 Euro festgesetzt.

 

 

§  5

 

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A).......... 360 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)......................................................... 360 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                    360 v.H.

 

 

§  6

 

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

 

a)   § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                     100.000,00 Euro

b)   § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                       50.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                               20.000,00 Euro

Ferner sind Beträge [unbegrenzt] als unerheblich anzusehen, die der Verrechnung zwischen den Produkten/Leistungen dienen,

-     die wirtschaftlich durchlaufend sind,

-     die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,

-     die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

d)   §   12 I KomHKVO                                                                50.000,00 Euro

e)   §   19 IV 1 KomHKVO                                                            5.000,00 Euro

f)     für Rückstellungen und Abgrenzungen                                  500,00 Euro

Eine Abgrenzung bei regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfällen [Energiekosten, Umlagen, Konzessionen, Steuern, u.ä.] unterbleibt, sofern es sich nicht um eine außergewöhnliche Abweichung handelt.