Sitzung: 13.03.2024 Gemeinderat Thuine
Beschluss: ungeändert beschlossen
Sodann beschließt der
Rat der Gemeinde Thuine einstimmig, die Übergangsregelungen nach § 1 NBKAG für
Jahresabschlüsse, konsolidierte Gesamtabschlüsse sowie nach § 2 NBKAG für die
Jahresabschlussprüfungen 2014 bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022
anzuwenden und auf den Anhang (einschl. der Anlagen zum Anhang wie insbesondere
dem Rechenschaftsbericht) sowie die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie
die Rechnungsprüfung zu verzichten. Die Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt
beim Landkreis Emsland sind von diesem Beschluss zu unterrichten.