Beschluss: ungeändert beschlossen

Sodann beschließt der Rat der Gemeinde Thuine einstimmig, die Übergangsregelungen nach § 1 NBKAG für Jahresabschlüsse, konsolidierte Gesamtabschlüsse sowie nach § 2 NBKAG für die Jahresabschlussprüfungen 2014 bis einschließlich des Haushaltsjahres 2022 anzuwenden und auf den Anhang (einschl. der Anlagen zum Anhang wie insbesondere dem Rechenschaftsbericht) sowie die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie die Rechnungsprüfung zu verzichten. Die Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt beim Landkreis Emsland sind von diesem Beschluss zu unterrichten.