Sitzung: 25.04.2024 Samtgemeinderat
Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig, die Übergangsregelungen nach §
1 NBKAG für Jahresabschlüsse, konsolidierte Gesamtabschlüsse sowie nach § 2
NBKAG für die Jahresabschlussprüfungen 2014 bis einschließlich des
Haushaltsjahres 2022 anzuwenden und auf den Anhang (einschl. der Anlagen zum
Anhang wie insbesondere der Rechenschaftsbericht) sowie die Teilergebnis- und
-finanzrechnungen sowie die Rechnungsprüfung zu verzichten. Die
Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt beim Landkreis Emsland sind von
diesem Beschluss zu unterrichten.
