Sitzung: 18.04.2024 Gemeinderat Messingen
Der Rat der Gemeinde Messingen beschließt einstimmig, die
Übergangsregelungen nach § 1 NBKAG für Jahresabschlüsse, konsolidierte
Gesamtabschlüsse sowie nach § 2 NBKAG für die Jahresabschlussprüfungen 2014 bis
einschließlich des Haushaltsjahres 2022 anzuwenden und auf den Anhang (einschl.
der Anlagen zum Anhang wie insbesondere dem Rechenschaftsbericht) sowie die
Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie die Rechnungsprüfung zu verzichten.
Die Kommunalaufsicht als auch das Prüfungsamt beim Landkreis Emsland sind von
diesem Beschluss zu unterrichten.