Der Rat der Gemeinde Messingen fasst sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

 

1. Festsetzung der Jahresabschlüsse

 

a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 133.408,56 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 517.315,32 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 4.320.814,37 € in der vorliegenden Form festgestellt.

b)  Der Jahresabschluss 2015 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 209.561.45 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 651.025,94 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 4.485.954,02 € in der vorliegenden Form festgestellt.

c)   Der Jahresabschluss 2016 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -11.123,30 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 667.365,78 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 4.566.530,76 € in der vorliegenden Form festgestellt.

d)  Der Jahresabschluss 2017 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 92.506,31 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 821.365,40 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 4.828.114,85 € in der vorliegenden Form festgestellt.

e)  Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 190.170,11 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 1.242.235,50 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 5.306.224,58 € in der vorliegenden Form festgestellt.

f)    Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 265.994,23 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 1.106.980,55 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 5.838.609,18 € in der vorliegenden Form festgestellt.

g)  Der Jahresabschluss 2020 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 190.899,43 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 1.447.765,68 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 6.152.962,19 € in der vorliegenden Form festgestellt.

h)  Der Jahresabschluss 2021 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 339.115,61 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 1.286.811,75 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 6.547.305,29 € in der vorliegenden Form festgestellt.

i)    Der Jahresabschluss 2022 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von 236.957,58 €, einem Liquiditätsbestand am Jahresende in Höhe von 1.024.274,05 € und einer Bilanzsumme in Höhe von 6.570.537,31 € in der vorliegenden Form festgestellt.

 

2.  Beschluss über die Ergebnisverwendung

 

Der vorgenannten Ergebnisverwendung, den Jahres-fehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu decken, wird zugestimmt. Die Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses bzw. die Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses sollen der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.

 

3. Entlastung des Bürgermeisters

 

Auf Vorschlag des stv. Bürgermeisters Focks wird dem Bürgermeister der Gemeinde Messingen gem. § 129 Abs. 1 NKomVG vorbehaltlos die Entlastung erteilt.