Sitzung: 01.12.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach Beratung beschließt
der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
folgende Beschlüsse:
a) Zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung
genommen.
b) Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 33. Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem landschaftspflegerischen
Fachbeitrag die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.