Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, folgende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gemäß der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 33. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.