Sitzung: 01.12.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
folgende Beschlüsse:
a) Zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Anregungen wird gem. der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.
b) Zu der
Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 31. Änderung
des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den
Fachgutachten (landschaftspflegerischer Fachbeitrag, schalltechnischer Bericht
der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 15.10.2004, gutachterliche
Stellungnahme des TÜV Nord, Hamburg, vom 20.07.2004 inkl. der Ergänzungen vom
17.03.2005 und 30.09.2005 und Bodengutachten des Ingenieurbüros für
Umweltgeologie Dipl.-Geologe Thomas Siepelmeyer, Greven, vom 18.08.2005) die
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.