Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, folgende Beschlüsse:

 

a)  Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen wird gem. der vorliegenden Abwägung Stellung genommen.

 

b)  Zu der Planänderung ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs der 31. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung inkl. des Umweltberichtes und den Fachgutachten (landschaftspflegerischer Fachbeitrag, schalltechnischer Bericht der Ingenieurgesellschaft Zech, Lingen, vom 15.10.2004, gutachterliche Stellungnahme des TÜV Nord, Hamburg, vom 20.07.2004 inkl. der Ergänzungen vom 17.03.2005 und 30.09.2005 und Bodengutachten des Ingenieurbüros für Umweltgeologie Dipl.-Geologe Thomas Siepelmeyer, Greven, vom 18.08.2005) die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.