Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig:

a)  Aufgrund des Antrages der Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung gewerblicher Bauflächen im Südosten der Gemeinde Beesten beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern“. Der Geltungsbereich liegt südlich des Gewerbegebietes „Am Bahnhof“ bzw. der Straße „Am Bahngraben“, östlich der Tannenstraße und westlich der Straße „Am Bahnhof“. Er bezieht sich auf das Flurstück 13/42, Flur 8, Gemarkung Beesten, und hat eine Größe von rd. 1,87 ha.

b)  Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.