Sitzung: 25.04.2024 Samtgemeinderat
Der Rat der Samtgemeinde Freren beschließt auf Empfehlung des
Samtgemeindeausschusses einstimmig:
a) Aufgrund des Antrages der
Gemeinde Beesten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 58. Änderung
des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung
gewerblicher Bauflächen im Südosten der Gemeinde Beesten beschlossen. Ziel und
Zweck der Planänderung ist die Darstellung gewerblicher Bauflächen sowie
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für
Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie von Gewässern“. Der Geltungsbereich liegt südlich des
Gewerbegebietes „Am Bahnhof“ bzw. der Straße „Am Bahngraben“, östlich der
Tannenstraße und westlich der Straße „Am Bahnhof“. Er bezieht sich auf das
Flurstück 13/42, Flur 8, Gemarkung Beesten, und hat eine Größe von rd. 1,87 ha.
b) Auf der Grundlage der
vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 58. Änderung des
Flächennutzungsplans nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.
