Nach kurzer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
bei der Vermögensbewertung eine Trennung nach Verwaltungsvermögen und
realisierbarem Vermögen vorzunehmen.
Nach kurzer Beratung
beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig,
bei der Vermögensbewertung eine Trennung nach Verwaltungsvermögen und
realisierbarem Vermögen vorzunehmen.