Sitzung: 05.12.2024 Samtgemeinderat
Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert
Nach eingehender
Beratung wird auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig vom
Samtgemeinderat nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm und
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 7.987.100
Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 9.280.400
Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf............................................................... 25.800
Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf................................................... 17.000
Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf...................... 7.633.100 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf..................... 8.683.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 634.300
Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf........................................ 2.008.000
Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf..................................... 1.373.000
Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf....................................... 302.300
Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes.......................................................... 9.640.400
Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes....................................................... 10.993.400
Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.373.000,00 Euro
veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 1.270.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das
Haushaltsjahr 2025 wird auf 32,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der
Mitgliedsgemeinden festgesetzt.
§ 6
Als unerheblich im Sinne der nachstehenden
Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:
a) § 115 II Nr. 1 NKomVG 250.000,00
Euro
b) § 115 II Nr. 2 NKomVG 100.000,00
Euro
c) § 117 I 2 NKomVG 50.000,00
Euro
Ferner sind Beträge [unbegrenzt] als
unerheblich anzusehen, die der Verrechnung zwischen den Produkten/Leistungen
dienen,
-
die
wirtschaftlich durchlaufend sind,
-
die der
Rückzahlung von Zuweisungen dienen,
-
die für
abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.
d) § 12
I KomHKVO 100.000,00
Euro
e) § 19
IV 1 KomHKVO 10.000,00
Euro
f) für Rückstellungen 30.000,00
Euro
g) für Abgrenzungen 1.000,00
Euro
Eine Abgrenzung bei regelmäßig
wiederkehrenden Geschäftsvorfällen [Energiekosten, Umlagen, Konzessionen,
Steuern, u.ä.] unterbleibt, sofern es sich nicht um eine außergewöhnliche
Abweichung handelt.
