Beschluss: Beschlussempfehlung ungeändert

Nach eingehender Beratung wird auf Empfehlung des Samtgemeindeausschusses einstimmig vom Samtgemeinderat nachstehende Haushaltssatzung nebst Investitionsprogramm und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§  1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf.................................................................... 7.987.100 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf........................................................ 9.280.400 Euro

1.3 der außerordentlichen Erträge auf............................................................... 25.800 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf................................................... 17.000 Euro

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf...................... 7.633.100 Euro

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf..................... 8.683.100 Euro

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf............................................ 634.300 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf........................................ 2.008.000 Euro

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf..................................... 1.373.000 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf....................................... 302.300 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich:

Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes.......................................................... 9.640.400 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes....................................................... 10.993.400 Euro

§  2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 1.373.000,00 Euro veranschlagt.

§  3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§  4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.270.000,00 Euro festgesetzt.

§  5

Der Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 32,0 v.H. der Steuerkraftmesszahlen der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

§  6

Als unerheblich im Sinne der nachstehenden Rechtsnormen gelten folgende Wertgrenzen:

a)    § 115 II Nr. 1 NKomVG                                                        250.000,00 Euro

b)    § 115 II Nr. 2 NKomVG                                                        100.000,00 Euro

c)    § 117 I 2 NKomVG                                                                 50.000,00 Euro

Ferner sind Beträge [unbegrenzt] als unerheblich anzusehen, die der Verrechnung zwischen den Produkten/Leistungen dienen,

-        die wirtschaftlich durchlaufend sind,

-        die der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,

-        die für abschlusstechnische Buchungen notwendig sind.

d)    §   12 I KomHKVO                                                               100.000,00 Euro

e)    §   19 IV 1 KomHKVO                                                            10.000,00 Euro

f)     für Rückstellungen                                                                 30.000,00 Euro

g)    für Abgrenzungen                                                                     1.000,00 Euro

Eine Abgrenzung bei regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfällen [Energiekosten, Umlagen, Konzessionen, Steuern, u.ä.] unterbleibt, sofern es sich nicht um eine außergewöhnliche Abweichung handelt.