Sitzung: 01.12.2005 Samtgemeinderat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat
auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, dass gemäß Artikel 6
Absatz 5/1 des Reformgesetzes die in den Absätzen 2, 4 und 5 genannten
Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der zugehörigen
Verordnungsregelungen jeweils in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden
Fassung für weitere Haushaltsjahre anwendbar sind, jedoch nicht für
Haushaltsjahre nach dem Haushaltsjahr 2011.