Beschluss: ungeändert beschlossen

Nach kurzer Beratung beschließt der Samtgemeinderat auf Vorschlag des Samtgemeindeausschusses einstimmig, dass gemäß Artikel 6 Absatz 5/1 des Reformgesetzes die in den Absätzen 2, 4 und 5 genannten Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der zugehörigen Verordnungsregelungen jeweils in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung für weitere Haushaltsjahre anwendbar sind, jedoch nicht für Haushaltsjahre nach dem Haushaltsjahr 2011.