Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 24.03.2025 zur Änderung der Richtlinien zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften mit Wirkung zum 01.01.2025 sowie der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses entscheidet der Rat der Gemeinde Messingen einstimmig, rückwirkend ab dem 01.01.2025 die gleichen Zuschüsse wie der Landkreises Emsland zu zahlen. Sofern die Mittel nicht zur Verfügung stehen, sind diese über- oder außerplanmäßig bereitzustellen.