Sitzung: 27.08.2025 Gemeinderat Messingen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 24.03.2025 zur Änderung der Richtlinien
zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften mit
Wirkung zum 01.01.2025 sowie der Empfehlung des Samtgemeindeausschusses
entscheidet der Rat der Gemeinde Messingen einstimmig, rückwirkend ab dem
01.01.2025 die gleichen Zuschüsse wie der Landkreises Emsland zu zahlen. Sofern
die Mittel nicht zur Verfügung stehen, sind diese über- oder außerplanmäßig
bereitzustellen.
