Der Samtgemeinderat fasst sodann einstimmig folgende Beschlüsse:

a)     Aufgrund des Antrages der Gemeinde Thuine wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren östlich des Ortskerns der Gemeinde Thuine beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung einer gemischten Baufläche, um entlang der Hauptstraße und der Straße Südring eine angemessene neue Straßenrandbebauung für Wohnzwecke, wohnverträgliches Gewerbe sowie Handels- und Dienstleitungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich liegt südlich der Hauptstraße, nördlich der Straße Südring und östlich der Raiffeisenstraße. Er bezieht sich auf die Flurstücke 7/4, 8/5, 9/1, 9/2, 12/18, 12/23, 12/24 und 40/10, Flur 7, Gemarkung Thuine, und hat eine Größe von rd. 1,1 ha.

b)     Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplans nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.