Sitzung: 25.09.2025 Samtgemeinderat
Der Samtgemeinderat fasst
sodann einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Aufgrund des Antrages der
Gemeinde Thuine wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 59. Änderung des
Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren östlich des Ortskerns der Gemeinde
Thuine beschlossen. Ziel und Zweck der Planänderung ist die Darstellung einer
gemischten Baufläche, um entlang der Hauptstraße und der Straße Südring eine
angemessene neue Straßenrandbebauung für Wohnzwecke, wohnverträgliches Gewerbe
sowie Handels- und Dienstleitungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich liegt südlich der Hauptstraße, nördlich
der Straße Südring und östlich der Raiffeisenstraße. Er bezieht sich auf die
Flurstücke 7/4, 8/5, 9/1, 9/2, 12/18, 12/23, 12/24 und 40/10, Flur 7, Gemarkung
Thuine, und hat eine Größe von rd. 1,1 ha.
b) Auf der Grundlage der
vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf der 59. Änderung des
Flächennutzungsplans nebst Kurzerläuterung) sind zunächst die frühzeitigen
Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anschließend ist die Angelegenheit erneut vorzulegen.
