Beschluss: Kenntnis genommen

a)        Der Landkreis Emsland hat mit Verfügung vom 15.12.2005 die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Freren für das Haushaltsjahr 2005 genehmigt. Die Satzung ist am 30.12.2005 im Amtsblatt Nr. 24 für den Landkreis Emsland veröffentlicht worden. Der I. Nachtragshaushaltsplan 2005 hat in der Zeit vom 02.01.2006 bis 10.01.2006 im Rathaus der Samtgemeinde Freren öffentlich ausgelegen.

b)        Der Schiedsmann Bernhard Bruns, Thuine, und die stv. Schiedsfrau Mechthilde Fübbeker, Freren, sind inzwischen vom Amtsgericht Lingen förmlich verpflichtet worden.

c)        Für die Ortsfeuerwehr Thuine ist nach beschränkter Ausschreibung ein neues Funkgerät zum Preis von 1.035,30 € incl. MwSt. bei der Fa. MIM Mikro-Mobilfunk GmbH, Uelsen, angeschafft worden.

d)        Zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in der Stadt Freren ist beschlussgemäß die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt worden. Zu den eingegangenen Anregungen, die im Wesentlichen schon im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragen wurden, ist verwaltungsseitig eine Abwägung erstellt worden. Diese wird den Gremien in Kürze zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

e)        Ebenfalls beschlussgemäß ist zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren betreffend die Darstellung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Andervenne die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und auch die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt. Von privater Seite sind keine Einwendungen erhoben worden. Zu den von den Behörden eingegangenen Anregungen ist verwaltungsseitig eine Abwägung erarbeitet worden, über die in den Gremien zu beraten und zu beschließen ist.